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Verkehrsanwälte.
 
NEWSLETTER
7/2023 – 20. Juni 2023
 
 
  Recht und Gesetz
Kollision eines Pkw mit einem Lkw beim Fahrstreifenwechsel

Das LG Hamburg vertritt in seinem Urteil vom 03.03.2023 – 337 O 50/22 – die Auffassung, dass dann, wenn es bei einem Fahrstreifenwechsel zu einem Unfall kommt, der Beweis des ersten Anscheins für einen schuldhaften Verstoß des Spurwechslers gegen seine Sorgfaltspflicht aus § 7 Abs. 5 StVO spricht. Dies gilt auch beim Reißverschlussverfahren, wenn es beim Einfädeln zu einer Kollision kommt. Die durch die Sichtbehinderung erhöhte Betriebsgefahr eines Lkw wirkt sich beim Fahrstreifenwechsel nicht zwingend auf die Haftung aus. Es steht insbesondere nicht fest, dass sich etwaige Sichteinschränkungen nach vorne rechts oder die erhöhte Masse des beklagten Fahrzeugs konkret bei dem Unfall ausgewirkt haben.

Lg-Hamburg-337-O-55-22-03-23.pdf
Höhe des Wiederbeschaffungswerts/Ersatz der Kosten für ein Ergänzungsgutachten

Das AG Bonn kommt in seinem Urteil vom 25.04.2023 – 113 C 169/22 – zu dem Ergebnis, dass sich der Wiederbeschaffungswert auf Grundlage des Gutachtens des Sachverständigen ergibt, denn dieser hat sich eingehend mit den Marktpreisen auseinandergesetzt und dabei auch die Fahrzeugdaten berücksichtigt und gewichtet. Das AG Bonn spricht auch die Kosten, die durch die ergänzende Begutachtung entstanden sind, zu. Geschädigte dürfen ein Ergänzungsgutachten in Auftrag geben, wenn sie dies ex ante als erforderlich und sachdienlich ansehen und die Berechtigung von Einwendungen gegen das erste Gutachten nicht beurteilen können. Im vorliegenden Fall erhob die Beklagte zu 3) Einwendungen gegen das Gutachten, die sie mit der Stellungnahme der CARTV untermauerte. Hierdurch war das Vertrauen des Klägers, dass das Gutachten des Sachverständigen zutraf, soweit erschüttert, dass er die Sachlage weiter klären durfte. Aus damaliger Sicht war es nicht auszuschließen, dass weitere Ausführungen des Sachverständigen die Beklagte zu 3) teilweise oder ganz überzeugen würden.

Ag-Bonn-113-C-69-2-April23.pdf
Ersatz der Sachverständigenkosten: Gesamtbetrachtung der Honorarrechnung/Schadensservice aus einer Hand

Das AG München hat durch Urteil vom 04.02.2023 – 335 C 15771/22 – entschieden, dass bei Standardgutachten zur Feststellung eines Kraftfahrzeugschadens die Honorarbefragung des BVSK 2015 als übliche Vergütung herangezogen werden kann. Hierbei ist eine Gesamtbetrachtung der Honorarrechnung vorzunehmen. So wird, wenn das Gesamthonorar andere Gesamthonorare von Sachverständigen in vergleichbaren Fällen nicht übersteigt, vermieden, dass der Sachverständige benachteiligt wird, der ein niedrigeres Grundhonorar, dafür aber höhere Nebenkosten verlangt (oder umgekehrt). Das AG München weist darauf hin, dass sich eine subjektbezogene Schadensbetrachtung dann verbietet, wenn der Sachverständige nicht durch den Geschädigten alleine, sondern nach Vermittlung einer Werkstätte („Schadensservice aus einer Hand“), eines Rechtsanwalts oder gar des Haftpflichtversicherers ausgewählt wurde. In einem solchen Fall wäre auf deren professionelle Erkenntnismöglichkeiten abzustellen ist.

Ag-Muenchen-335-C-15771-22-BVSK.pdf
 
  Veranstaltungen
23.06.2023, 11 Uhr. Webinar: SCHNELLE UNFALLABWICKLUNG MIT DER DAV FASTLANE MACHT SCHADENPROFIS ERFOLGREICH

Am 23.06.2023, 11:00 Uhr können Sie oder Ihre Mitarbeitenden im Webinar der e.Consult AG lernen, wie Sie die Schadenabwicklung direkt aus RA-MICRO beschleunigen können. Der Teilnahmepreis beträgt 99 Euro, Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht erhalten einen Rabatt in Höhe von 50%.

Hier geht es zur Webinar Anmeldung.
Jetzt buchen: 8. Schadenkongress "Autoschaden GeRecht" - Werkstattfreundliches Schadenmanagement am 13.09.2023, 13:00 – 17:30 Uhr in Karlsruhe

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht wiederholt ihre erfolgreiche Veranstaltung am 13.09.2023, 13:00 bis 17:15 Uhr in Karlsruhe bereits zum 8. Mal.

Rechtsanwalt Hans-Joachim Otting referiert zum Thema „Der BGH und die Preisgestaltungsautonomie der Werkstätten – Was bedeutet das für die Haftpflicht- und die Kaskoschäden?“ Rechtsanwältin Katja Schade befasst sich mit der Schadenabwicklung und Social Media. Den Abschlussvortrag „Bringt Legaltech ins Autohaus – mit Transparenz, Geschwindigkeit und Verlässlichkeit überzeugen“ hält Dominik Bach-Michaelis, Vorstand e.Consult AG.

Die Veranstaltung ist exklusiv Mitgliedern der AG Verkehrsrecht vorbehalten. Alle teilnehmenden Rechtsanwält:innen müssen Mitglied der AG sein/werden. Der Kanzleipreis von 89,00 EUR gilt für alle teilnehmenden AG-Mitglieder aus einer Kanzlei. Für Mitarbeiter:innen von Autohäusern und Werkstätten und Sachverständige ist die Teilnahme kostenfrei.

Das Tagungsprogramm und eine Online-Anmeldemöglichkeit finden Hier.
 
  Save the date – Seminare
15.09.2023, Linthe

Praktikerseminar Geschwindigkeitsmessgeräte ESO 3.0, Handlaser und andere im Praxistest unter sachverständiger Einweisung mit Fahrsicherheitstraining

Referenten: Hans-Peter Grün, Dipl.-Ing. (FH), ö. b. u. v. Sachverständiger für Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen im Straßenverkehr, VUT Saarbrücken Sven Eichler, Master of Science (Geographie), VUT Saarbrücken

Tagungsleitung: Thomas Noack, Rechtsanwalt, Berlin

Hier geht es zur Seminarbuchung.
29.11.2023, Online-Seminar - kostenfreie Veranstaltung für Mitglieder der AG Verkehrsrecht

Verkehrsrecht Aktuell II/2023 Themen und Vortragende werden zu gegebener Zeit veröffentlicht

Hier geht es zur Online-Seminarbuchung.
13.12.2023, Berlin

Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht und ausgewählte Probleme der Sachverständigenbegutachtung.

Den genauen Tagungsablauf geben wir rechtzeitig vor der Veranstaltung bekannt!

Tagungsleitung: Thomas Noack, Rechtsanwalt, Berlin

Hier geht es zur Seminarbuchung.
Für technische Fragen und Anregungen zu diesem Newsletter sowie zur Internetseite verkehrsanwaelte.de bitte E-Mail an: newsletter@verkehrsanwaelte.de.

Verantwortlich: Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Geschäftsführerin, Deutscher Anwaltverein e.V., Berlin
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