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Ausgabe 03/26

Eine druckerfreundliche Version dieses Newsletters finden Sie unter dem folgenden Link:

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Keine Mithaftung trotz Parkverstoß im Halteverbot

Das LG Frankfurt a. M. bejaht (Urt. v. 09.08.2025 – 2-30 O 378/24) die Alleinhaftung eines Lkw-Halters für die Kollision mit einem im absoluten Halteverbot abgestellten Pkw. Zwar könne auch ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug „in Betrieb“ i. S. d. § 7 StVG sein; eine Mithaftung folge daraus aber nicht automatisch. Entscheidend seien die Umstände des Einzelfalls: Der Pkw habe bei Tageslicht erkennbar und ohne relevante Verkehrsbehinderung gestanden, die Straße habe ausreichend Raum geboten. Dass der Lkw beim Abbiegen dennoch kollidierte, prägte die Haftungsverteilung zulasten der Beklagten – eine klare Absage an schematische Quoten bei Parkverstößen. Zudem durfte die Klägerin fiktiv auf Reparaturkostenbasis abrechnen; ein Totalschaden war nicht substantiiert bestritten worden.

Link:
https://www.dropbox.com/scl/fi/9jdrrz0laoesznqgc27tc/LG-FFM_Urteil_09.08.2025_Az-2-30-O-378-24.pdf?rlkey=c4hq2392zw9yhigt5mr0fwnjg&dl=0

Mietwagenkosten: Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer

Das AG Braunschweig (Urt. v. 04.04.2025 – 118 C 1715/24) hat über restliche Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall entschieden. Der Kläger blieb trotz unterzeichneter Abtretung aktivlegitimiert, weil die verwendete Klausel wegen Intransparenz unwirksam war. Ersatzfähig ist nicht der abgerechnete Unfallersatztarif, sondern lediglich der erforderliche Normaltarif; diesen schätzte das Gericht anhand des arithmetischen Mittels aus Schwacke-Mietpreisspiegel und Fraunhofer-Liste. Hinzu kamen Kosten für Haftungsreduzierung auf den Selbstbehalt, Zustellung und Abholung sowie ein Navigationsgerät. Nicht zugesprochen wurden Winterreifenkosten, da die Ausstattung nicht bewiesen war.

Link:
https://www.dropbox.com/scl/fi/hljxmgi2b8akmv44wvyx6/AG-BS-Urteil-04.04.2025-AZ-118-C-1715-24-MW-Fracke-Haftungsreduzierung-Navigation-Zustellung-Abholung.pdf?rlkey=oo1mnd0450cetvqlfe0xuc24t&dl=0

Abschleppkosten: VBA-Umfrage als Schätzgrundlage hinreichend

Das AG Braunschweig (Urt. v. 21.02.2025 – 120 C 2140/24) weist die Rückforderung überzahlter Abschleppkosten nach einem Verkehrsunfall ab. Ohne ausdrückliche Preisvereinbarung gilt nach § 632 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung als vereinbart. Deren Höhe durfte das Gericht nach § 287 ZPO anhand der Preis- und Strukturanfrage des Verbands der Bergungs- und Abschleppunternehmer 2022 schätzen. Die Einwände der klagenden Versicherung gegen die Repräsentativität der Erhebung griffen nicht durch: Trotz begrenzter Rückmeldungen sah das Gericht eine ausreichende Datengrundlage. Da die abgerechneten Positionen den Werten der Umfrage entsprachen, bestand für die geleistete Zahlung ein Rechtsgrund; ein Bereicherungsanspruch schied aus.

Link:
https://www.dropbox.com/scl/fi/ujtz4falyrsn5609jlyoh/AG-BS-Urteil-21.02.2025-AZ-120-C-2140-24-Regress-Abschlepper-bliche-Verg-tung-nach-Preis-und-Strukturanfrage-des-Verbands-der-Bergungs-und-Abschleppunternehmer-gesch-tzt.pdf?rlkey=u7b98b31f7xaz0bpr7vhj2ah7&dl=0

08. - 12.06.2026

Deutscher Anwaltstag 2026 in Freiburg 

 

Die AG Verkehrsrecht ist beim Deutschen Anwaltstag 2026 mit der Veranstaltung „Zukunft der Unfallschadenregulierung“ vertreten:

Die Unfallregulierung im Verkehrsrecht wird digitaler und schneller. Automatisierte Meldungen, KI-Gutachten und vernetzte Fahrzeuge liefern präzise Daten zum Unfallhergang. Plattformen verkürzen Verfahren und senken Kosten. Für die Anwaltschaft bedeutet die Zukunft der Unfallregulierung neue Anforderungen: Strategische Beratung, Datenschutzkompetenz; rechtliche Bewertung digitaler Beweise und Fahrzeugdaten sowie die Kontrolle automatisierter Entscheidungen werden wichtiger als reine Abwicklung.

 

Ihre Referenten:

Claudio La Malfa, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Freiburg i.B.

Robert Podgajny, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Freiburg i.B.

 

Termin: Freitag, 12.06., 14.00 – 15.30 Uhr

 

Anmeldung unter: https://anwaltstag.de/de/programm-2026/details/103268

25.09.2026, Dresden

Verteidigungsstrategien aus technischer und rechtlicher Sicht bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB – Präsenzseminar der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht in Dresden
 

Im rechtlichen Teil werden die maßgeblichen Grundlagen sowie praxisnahe Verteidigungsansätze anhand konkreter Beispielsfälle dargestellt.

Der technische Teil behandelt die Wahrnehmbarkeit von Anstoßereignissen – visuell, akustisch und kollisionsmechanisch – sowie die Frage, wie sich eine tatsächliche Beteiligung des Mandantenfahrzeugs am behaupteten Unfallgeschehen überprüfen lässt.

Besonderes Highlight sind praktische Crash-Versuche: Die Teilnehmenden erleben als Insassen, wie kleinere Kollisionen wahrgenommen werden können – oder gerade nicht. Beschleunigungen, Schalldruckpegel und Videoaufnahmen werden dokumentiert und im Nachgang zur Verfügung gestellt.

 

Ihre Referenten:

Prof. Dr. Michael Weyde, Diplom-Ingenieur (FH), ö.b.u.v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle, Auswertung von Unfalldatenspeichern, sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Honorarprofessor HTW Dresden, Berlin

Andreas Winkelmann, erster Oberamtsanwalt. Amtsanwaltschaft Berlin, Dozent für Straßenverkehrsrecht an der HTW Berlin, Berlin

 

Ihr Tagungsleiter: 
Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Dresden

 

Seminargebühr:
190,00 EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht
275,00 EUR Nichtmitglieder
(keine USt. auf Seminargebühren)

 

Die Veranstaltung umfasst 5,0 Vortragsstunden und ist zur Pflichtfortbildung gem. §15 FAO geeignet.

Anmeldung unter: https://hamburgerinstitut.de/tickets-webinar-seminar/seminar-142stgb-dresden-2026/

Bitte merken Sie sich bereits jetzt die Termine unserer weiteren Veranstaltungen vor:



Verkehrsrecht aktuell II/2026

kostenlose Veranstaltung für Mitglieder der AG Verkehrsrecht am 28.11.2026 online

Seminarleiter: Nicolas Eilers, Rechtsanwalt, stellv. Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Verkehrsrecht, Groß-Gerau;

Jens Dötsch, Rechtsanwalt, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Verkehrsrecht, Andernach

 

 

Die Rechtsprechung des Kammergerichts und ausgewählte Fragen der Sachverständigenbegutachtung

am 02.12.2026 in Berlin (hybrid!)

Seminarleiter: Thomas Noack, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Berlin

 

 

Verkehrsrecht aktuell I/2027

kostenlose Veranstaltung für Mitglieder der AG Verkehrsrecht am 13.01.2027 online 

Seminarleiter: Nicolas Eilers, Rechtsanwalt, stellv. Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Verkehrsrecht, Groß-Gerau;

Jens Dötsch, Rechtsanwalt, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Verkehrsrecht, Andernach

 


15. DAV-VerkehrsAnwaltsTag

23./24. April 2027 in Leipzig

Am 23./24. April 2027 findet der 15. DAV-VerkehrsAnwaltsTag statt – dieses Mal im schönen Leipzig. Der VAT bietet wie immer anspruchsvolle Fachthemen und eine hervorragende Gelegenheit für persönliche Begegnungen.

Themen und Vortragende zu den genannten Veranstaltungen werden zeitnah veröffentlicht.

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Für technische Fragen und Anregungen zu diesem Newsletter sowie zur Internetseite verkehrsanwaelte.de bitte E-Mail an:  newsletter@verkehrsanwaelte.de
 
Verantwortlich: Tim Sander, Geschäftsführer Deutscher Anwaltverein e.V., Berlin
Littenstr. 11, 10179 Berlin, Tel.: 030/72 61 52-0, Fax: 030/72 61 52-190
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