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Ausgabe 02/26

Eine druckerfreundliche Version dieses Newsletters finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.dropbox.com/scl/fi/3p425r9d5d6e7zxg25v10/Print-02-26.pdf?rlkey=k9mula006x2blc1cuimhqmnon&dl=0

Alleinhaftung des Haftpflichtversicherers – Lkw-Reifenplatzer auf der Autobahn

Das LG Kaiserslautern bejaht (Urt. v. 28.11.2025 – 3 O 219/25) eine vollumfängliche Haftung des Haftpflichtversicherers eines Lkw nach einem Reifenplatzer und verneint ein Mitverschulden des hinterherfahrenden Pkw-Fahrers. Der geplatzte Reifen und die sich lösende Reifenkarkasse stellen eine typische Realisierung der Betriebsgefahr des Lkw dar; ein unabwendbares Ereignis nach § 17 Abs. 3 StVG scheidet aus. Ein Verstoß des Klägers gegen Sichtfahr- oder Abstandsgebot (§§ 3, 4 StVO) lässt sich weder nach Anscheinsgrundsätzen noch nach der Beweisaufnahme feststellen. In der Abwägung nach § 17 StVG tritt die einfache Betriebsgefahr des Pkw deshalb vollständig hinter die gesteigerte Betriebsgefahr des Lkw zurück. Der Versicherer haftet für Reparatur-, Gutachter- und überwiegend für Mietwagenkosten sowie Nebenforderungen.

Link: https://www.dropbox.com/scl/fi/syxd7nx7ngvl2unexi2e7/Urteil-LG-Kaiserlautern-v.-21.10.25.pdf?rlkey=wvhneh2eg1p3hrqmgfurwyvso&dl=0 

Keine Pflicht zur Vorfinanzierung – Stärkung wirtschaftlich schwacher Unfallgeschädigter

Das AG Kandel (Urt. v. 17.12.2025 – 4 C 144/25) stärkt die Position wirtschaftlich schwacher Unfallgeschädigter beim Nutzungsausfall. Es betont, dass die Finanzierung der Schadensbeseitigung grundsätzlich Sache des Haftpflichtversicherers ist und eine Pflicht zur Vorfinanzierung nur bei besonderen Umständen besteht, die hier fehlen. Der Geschädigte verletzt seine Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) nicht, wenn er mangels finanzieller Leistungsfähigkeit die Reparatur nicht vor der vollständigen Auszahlung der Schadenssumme beauftragt und für den gesamten Ausfallzeitraum Nutzungsausfallentschädigung verlangt.

Link: https://www.dropbox.com/scl/fi/cnvzovv6nmsxrl5akvx9h/Urteil-AG-Kandel-AZ_-4-C-144_25.pdf?rlkey=j9hwqh1m7vwct446gsq4heoec&dl=0

 

Sachverständigenkosten – Keine Verurteilung Zug-um-Zug

Das LG Berlin II (Urt. v. 09.02.206 – 50 S 41/25) hat das amtsgerichtliche Urteil nach einem Verkehrsunfall teilweise abgeändert und der Klägerin weitere Reparaturkosten zugesprochen. Einen Abzug wegen behaupteter Großkundenrabatte lehnte die Kammer mangels substantiierten Bestreitens ab. Im Zentrum steht die Verneinung einer Zug-um-Zug-Verurteilung hinsichtlich restlicher Sachverständigenkosten: Ein Zurückbehaltungsrecht nach § 255 BGB scheide aus, da kein hinreichend bestimmter, abtretbarer Gegenanspruch dargelegt sei. Auch § 249 BGB rechtfertige unter dem Gesichtspunkt des Sachverständigenrisikos keine Zug-um-Zug-Verurteilung.

Link: https://www.dropbox.com/scl/fi/1j5l0805v5hv1v61eqpqb/Urteil-LG-Berlin-II-v.-09.02.2026.pdf?rlkey=bhyem5wveaug2hjvwfgjctgen&dl=0

24./25.04.2026 in Köln

14. DAV-VerkehrsAnwaltsTag

 

Am 24./25. April 2026 findet der 14. DAV-VerkehrsAnwaltsTag statt – dieses Mal im schönen Köln. Der VAT bietet wie immer anspruchsvolle Fachthemen und eine hervorragende Gelegenheit für persönliche Begegnungen. Highlights im Programm sind:

  • Aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes
  • Verteidigung von Berufskraftfahrern und Fuhrparkleitern
  • Podiumsdiskussion zum Werkstatt- und Sachverständigenregress

u.v.m.

 

Wieder im Angebot – das Vorseminar Köln+, dieses Mal zum Thema
"Fehler bei der Bearbeitung von Personenschäden"

 

Selbstverständlich ist auch eine Online-Teilnahme möglich.

Insgesamt erwarten Sie 7,5 Std. gem. § 15 FAO, mit dem Zusatzseminar sogar bis zu 10 Std. FAO.

Den Anmeldelink und weitere Informationen zum Tagungshotel und zur Abendveranstaltung finden Sie hier:


https://anwaltverein.de/veranstaltungen/VAT1-26

Hinweis für unsere Mitglieder:

 

Die Veranstaltungen der AG Verkehrsrecht werden künftig vom Hamburger Institut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht GmbH betreut.

Ihr Ansprechpartner bleibt unverändert – Marko Böhme, erreichbar unter
040 – 46 89 51 940 oder per E-Mail an tagung@hamburgerinstitut.de.

 

Bitte merken Sie sich bereits jetzt die Termine unserer weiteren Veranstaltungen vor:



22.05.2026 in Saarbrücken

3. Regionaler VerkehrsAnwaltsTag SaarPfalz

 

Themen und Vortragende werden zeitnah veröffentlicht.

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Verantwortlich: Tim Sander, Geschäftsführer Deutscher Anwaltverein e.V., Berlin
Littenstr. 11, 10179 Berlin, Tel.: 030/72 61 52-0, Fax: 030/72 61 52-190
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