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Recht und Gesetz |
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Ersatz von Bauteilen, die nicht durch den Unfall, sondern durch die Reparatur beschädigt wurden |
Das LG Landshut kommt in seinem Urteil vom 27.06.2023 – 44 O 3174/21 – zu dem Ergebnis, dass Bauteile eines Fahrzeugs, im vorliegenden Fall die Radlaufleisten, die unfallbedingt nicht beschädigt wurden, aber bei der unfallbedingt erforderlichen Reparatur (Stoßfängerwechsel) nicht schadensfrei umgebaut werden können, bei den Reparaturkosten zu berücksichtigen sind. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass alte Radlaufblenden nur sehr schwer zerstörungsfrei ausgebaut werden können.
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Ersatz der Mietwagenkosten: Arithmetisches Mittel der Fraunhofer-Liste und Schwacke-Liste |
Das AG Itzehoe vertritt in seinem Urteil vom 27.02.2023 – 95 C 67/22 – die Auffassung, dass bei der Ermittlung der ersatzfähigen Mietwagenkosten bei der nach § 287 ZPO vorzunehmenden Schätzung das arithmetische Mittel der Fraunhofer-Liste einerseits und der Schwacke-Liste andererseits zugrunde zu legen ist.
Hinsichtlich der Fahrzeugklasse ist, auch wenn der Kläger ein klasseniedrigeres Fahrzeug anmietet, auf den tatsächlich angemieteten Ersatzwagen und nicht auf den beschädigten Unfallwagen abzustellen. Ersparte Eigenaufwendungen sind nicht zu berücksichtigen, da der Geschädigte ein klassentieferes Fahrzeug angemietet hat.
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Ersatz der Sachverständigenkosten: Gesamtbetrachtung der Kosten |
Nach dem Urteil des AG München vom 28.09.2023 – 322 C 14992/23 ist bei der Frage, ob die Sachverständigenkosten in einer Weise überhöht sind, dass selbst ein Laie die Überhöhung hätte erkennen müssen und als wirtschaftlich denkender Mensch die Sachverständigenrechnung nicht bezahlt hätte, eine Gesamtbetrachtung der Rechnung vorzunehmen. Die Nebenkosten können nicht gesondert auf ihre (vermeintliche) Überhöhung überprüft werden. Eine eklatante, auch für den Laien erkennbare Überhöhung erscheint auf den ersten Blick bei einem Wiederbeschaffungswert in Höhe von 3.200,00 € und Sachverständigenkosten von 928,32 € nicht der Fall zu sein.
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