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Verkehrsanwälte.
 
NEWSLETTER
02/2024 – 28. Februar 2024
 
 
  Aktuelle Urteile
Mehr aktuelle Urteile gesucht

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
sicherlich ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass im Newsletter immer weniger aktuelle Entscheidungen veröffentlicht werden. Dies liegt daran, dass die Geschäftsstelle kaum noch Urteile übermittelt bekommt. Ich benötige Ihre Mithilfe, damit der Newsletter aktuell bleibt und dort nicht nur Veranstaltungen beworben werden. Bitte senden Sie interessante Urteile an: Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Littenstraße 11, 10179 Berlin, bachmann@anwaltverein.de

 
  Recht und Gesetz
Ersatz von Bauteilen, die nicht durch den Unfall, sondern durch die Reparatur beschädigt wurden

Das LG Landshut kommt in seinem Urteil vom 27.06.2023 – 44 O 3174/21 – zu dem Ergebnis, dass Bauteile eines Fahrzeugs, im vorliegenden Fall die Radlaufleisten, die unfallbedingt nicht beschädigt wurden, aber bei der unfallbedingt erforderlichen Reparatur (Stoßfängerwechsel) nicht schadensfrei umgebaut werden können, bei den Reparaturkosten zu berücksichtigen sind. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass alte Radlaufblenden nur sehr schwer zerstörungsfrei ausgebaut werden können.

LG-Landshut-Az-44-O-3174-21-REPKOSTEN.pdf
Ersatz der Mietwagenkosten: Arithmetisches Mittel der Fraunhofer-Liste und Schwacke-Liste

Das AG Itzehoe vertritt in seinem Urteil vom 27.02.2023 – 95 C 67/22 – die Auffassung, dass bei der Ermittlung der ersatzfähigen Mietwagenkosten bei der nach § 287 ZPO vorzunehmenden Schätzung das arithmetische Mittel der Fraunhofer-Liste einerseits und der Schwacke-Liste andererseits zugrunde zu legen ist. Hinsichtlich der Fahrzeugklasse ist, auch wenn der Kläger ein klasseniedrigeres Fahrzeug anmietet, auf den tatsächlich angemieteten Ersatzwagen und nicht auf den beschädigten Unfallwagen abzustellen. Ersparte Eigenaufwendungen sind nicht zu berücksichtigen, da der Geschädigte ein klassentieferes Fahrzeug angemietet hat.

AG-Itzehoe-Az-95-C-67-22.pdf

Ersatz der Sachverständigenkosten: Gesamtbetrachtung der Kosten

Nach dem Urteil des AG München vom 28.09.2023 – 322 C 14992/23 ist bei der Frage, ob die Sachverständigenkosten in einer Weise überhöht sind, dass selbst ein Laie die Überhöhung hätte erkennen müssen und als wirtschaftlich denkender Mensch die Sachverständigenrechnung nicht bezahlt hätte, eine Gesamtbetrachtung der Rechnung vorzunehmen. Die Nebenkosten können nicht gesondert auf ihre (vermeintliche) Überhöhung überprüft werden. Eine eklatante, auch für den Laien erkennbare Überhöhung erscheint auf den ersten Blick bei einem Wiederbeschaffungswert in Höhe von 3.200,00 € und Sachverständigenkosten von 928,32 € nicht der Fall zu sein.

AG-Muenchen-Az-322-C-14992-23-BVSK.pdf

 
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19./20.04.2024 in Hamburg: 12. DAV-VerkehrsAnwaltsTag – HYBRID-Veranstaltung

Der 12. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2024 wird am 19./20.04.2024 im Hotel Atlantic Hamburg in Präsenz stattfinden. Eine Onlineteilnahme ist ebenfalls möglich, denn die Tagung wird wieder live online übertragen. Der DAV-VerkehrsAnwaltsTag beginnt am Freitag, 19. April 2024 um 13:30 Uhr und endet am Samstag, den 20. April 2024 gegen 15:30 Uhr.

Wir bieten Vorträge zu folgenden Themen an:

  • Die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes in Verkehrssachen
  • Die Rechtsprechung des 4. Strafsenates des Bundesgerichtshofs in Verkehrssachen
  • Aktuelles zum Verkehrsversicherungsrecht
  • Grenzwerte beim Cannabiskonsum
  • Gebühren im Verkehrsrecht
  • Schnittmengen Arzthaftung im Verkehrsrecht
  • Der Regress des Arbeitgebers nach § 6 Entgeltfortzahlungsgesetz

Zum DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2024 – Präsenz in Hamburg

Zum DAV-VerkehrAnwaltsTag 2024 – Onlineveranstaltung

08.05.2024 in Saarbrücken Regionaler VerkehrsAnwaltstagTag SaarPfalz 2024

Themen sind u. a.:

  • Aktuelle Fragen zum E-Scooter
  • Aktuelle Rechtsprechung des OLG Saarbrücken in Verkehrsversicherungssachen
  • Möglichkeiten und Grenzen des Nachweises von betrügerischen Schadenfällen durch Daten in Fahrzeugen
  • Die posttraumatische Belastungsstörung als Unfallfolge
  • Aktuelle Rechtsprechung des OLG Saarbrücken in Verkehrszivilsachen
  • Anthropologische Vergleichsgutachten zur Fahreridentifikation

Anmelden können Sie sich hier: Verkehrsanwaltstag SaarPfalz 2024

Deutscher Anwaltstag: 06.06.2024, 15:45 – 17:45 Uhr, in Bielefeld: KI im Verkehrs- und Versicherungsrecht

Bei der gemeinsamen Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht und Versicherungsrecht „KI im Verkehrs- und Versicherungsrecht“ am Donnerstag, 06.06.2024, von 15:45 – 17:45 Uhr in Bielefeld werden die Referierenden beleuchten, wie künstliche Intelligenz die Schadenregulierung revolutioniert.

Im ersten Teil „KI im Verkehrsrecht: Die Zukunft in der Schadenregulierung“ referieren Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen, Nick Kahlhofen, Geschäftsführender Gesellschafter der Auto-SMS GmbH, sowie Nemo Mielchen, Gesellschafter der Auto-SMS GmbH.

Im zweiten Teil „KI in der Schadenregulierung – was macht die Versicherungswirtschaft“ trägt Rechtsanwalt Oliver Meixner vor.

Anmelden können Sie sich hier: https://anwaltstag.de/de/programm-2024/details/99831

Für technische Fragen und Anregungen zu diesem Newsletter sowie zur Internetseite verkehrsanwaelte.de bitte E-Mail an: newsletter@verkehrsanwaelte.de.

Verantwortlich: Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Geschäftsführerin, Deutscher Anwaltverein e.V., Berlin
Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 030/72 61 52 - 0, Fax: 030/72 61 52 - 1 90
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