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Verkehrsanwälte.
 
NEWSLETTER
12/2023 – 8. November 2023
 
 
  Recht und Gesetz
Ermittlung eines Wiederbeschaffungswertes: Etwaige Großkundenrabatte beim Kauf von Neufahrzeugen sind nicht anspruchsmindernd entgegenzuhalten

Das OLG Köln hat durch Urteil vom 27.10.2023 – 6 U 31/23 – entschieden, dass sich die Klägerin, die im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs ausschließlich Neufahrzeuge und keine Gebrauchtfahrzeuge erwirbt, im Rahmen der fiktiven Abrechnung des Totalschadens einen ihr für Neufahrzeuge erzielbaren Großkundenrabatt, der vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen ist, nicht anrechnen lassen muss. Die darlegungs- und beweisbelastete Beklagte hatte, ohne konkret zu dem streitgegenständlichen Fahrzeug vorzutragen, pauschal behauptet, dass die Klägerin auf Neuwagen Rabatte von mindestens 20 % erhalte. Ihr Vortrag musste als unzureichend angesehen werden und war im Ergebnis unbeachtlich. Nach der subjektbezogenen Schadensbetrachtung kann ein Rabatt nur dann anspruchsmindernd berücksichtigt werden, wenn er auf den Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen gewährt wird. Da die Klägerin keine Gebrauchtwagen kauft, ist ausgeschlossen, dass ihr ein Großkundenrabatt für Gebrauchtwagen zugänglich ist.

Urteil-OLG-Koeln-27-10-23-6-U-31-23.pdf
Ersatz der Mietwagenkosten für den gesamten Reparaturzeitraum von 51 Tagen

Das AG Mitte hat durch Urteil vom 12.10.2023 – 121 C 17/23 – einen Ersatz der Mietwagenkosten für 51 Tage zugesprochen. Der Kläger hat keinen überlangen Zeitraum bis zur Erteilung des Reparaturauftrags (15 Tage nach dem Unfall) verstreichen lassen. Der Geschädigte hat Anspruch auf sofortigen Ersatz und ist unter Umständen berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder einen Kredit zur Schadensbehebung aufzunehmen. Es bestand für den Kläger keine Verpflichtung, die Vollkaskoversicherung vorab in Anspruch zu nehmen. Sinn und Zweck der Kaskoversicherung ist nicht die Entlastung des Schädigers. Die Beklagte wendet zu Unrecht ein, dass sie die Reparaturunterbrechung nicht zu vertreten habe. Grundsätzlich trägt immer der Schädiger das Werkstattrisiko. Das AG Mitte weist darauf hin, dass dem Kläger kein Wahlrecht zwischen konkreter und abstrakter Berechnung des Nutzungsausfalls zusteht.

Ag-Mitte-Urt-05102023-Az-121-C-17_23.pdf

Ersatz der Verbringungskosten auch bei unbezahlter Rechnung

Das AG Coburg kommt in seinem Urteil vom 26.10.2023 – 12 C 550/23 – zu dem Ergebnis, dass die Kosten der Verbringung ersatzfähig sind. Die Klägerin durfte diese mangels besserer Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten für erforderlich halten. Es kommt nicht darauf an, ob die Rechnung von der Klägerin bereits ausgeglichen worden ist oder nicht. Für den Fall der noch nicht erfolgten Zahlung stand der Klägerin zwar ein Befreiungsanspruch gem. §§ 249, 257 BGB zu. Dieser Befreiungsanspruch ist gem. § 250 S. 2 BGB in einen Geldanspruch übergegangen. Die Beklagte kann verlangen, dass ihr Zug um Zug etwaige Erstattungsansprüche der Klägerin gegen die Reparaturwerkstatt aus dem Reparaturvertrag abgetreten werden.

Ag-Coburg-26102023-Az-12-C-550_23.pdf

 
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12. DAV-VerkehrsAnwaltsTag

19.04.2024 - 20.04.2024 in Hamburg 12. DAV-VerkehrsAnwaltsTag HYBRID-Veranstaltung

Das Programm veröffentlichen wir in Kürze.

 
  Seminare
22.11.2023, Gießen

Der gar nicht so einfache Verkehrsunfall - Fehler vermeiden, Ansprüche erfolgreich durchsetzen

Referent und Tagungsleitung: Andreas Krämer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Frankfurt/Main

Hier geht es zur Seminarbuchung.
29.11.2023, Online-Seminar – kostenfreie Veranstaltung für Mitglieder der AG Verkehrsrecht

Verkehrsrecht Aktuell II/2023

Das neue Kaufrecht
Referent: Dr. Matthias Köck, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht, Nürnberg

Aktuelles zum Verkehrsstrafrecht
Referent: Gerhard Hillebrand, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, Neumünster

Aktuelles zum Fahrerlaubnisrecht
Referent: Volker Kalus, Dipl.-Verwaltungswirt, Dozent für Fahrerlaubnis- und Personenbeförderungsrecht, Ludwigshafen

Überblick zur Pflichtversicherungsgesetzreform
Referent: Jan Lukas Kemperdiek, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht, Hagen

Personenschaden - Aktuelles zum Schmerzensgeld und Hinterbliebenengeld
Referent: Dr. Jan Luckey, LL.M., LL.M., Richter am OLG Köln, Köln

Moderation: Nicolas Eilers, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Groß-Gerau

Hier geht es zur Seminarbuchung.
13.12.2023, Berlin

Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht und ausgewählte Probleme der Sachverständigenbegutachtung

Tagungsablauf:

Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsstrafrecht und zu den Beschwerdeverfahren im OWI-Recht
Referentin: Regine Grieß, Vorsitzende Richterin am Kammergericht, Berlin

Die Möglichkeiten der forensisch-toxikologischen Haaranalytik
Referent: Priv.-Doz. Dr. med. Sven Hartwig, Facharzt für Rechtsmedizin, Oberarzt am Institut für Rechtsmedizin der Charité - Universitätsmedizin Berlin

Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrszivilrecht
Referent: Dr. Peter-Hendrik Müther, Vorsitzender Richter am Kammergericht, Berlin
Tagungsleitung: Thomas Noack, Rechtsanwalt, Berlin

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Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 0 30/72 61 52 - 0, Fax: 0 30/72 61 52 - 1 90
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